Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Da ich eine Privatpraxis für Psychotherapie führe, kann ich ausschließlich mit den privaten Krankenkassen, der Beihilfe und als Selbstzahler:innen-Leistung abrechnen. Ich kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Ob und welche Kosten einer Psychotherapie übernommen werden, ist je nach Privater Krankenkasse sehr unterschiedlich und sollte im Vorfeld erfragt werden. Nutzen Sie dazu gerne die Checkliste der Deutschen Psychotherautenvereinigung (DPtV).

Welche Kosten entstehen bei einer Psychotherapie?

Bei meinen Abrechnungen richte ich mich nach den Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bzw. nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), angelehnt an die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).

Je nach Therapiephase und Komplexität der Therapie werden unterschiedliche Ziffern abgerechnet. Zunächst erfolgt ein Erstgespräch zur Indikationsklärung (Psychotherapeutische Sprechstunde), anschließend bis zu 4 probatorische Sitzungen zur Exploration. Es folgt die Kurzzeittherapie (1. bis 24. Sitzung) und ggf. Langzeittherapie (ab der 25. Sitzung). Zusätzlich sind im Rahmen einer gründlichen diagnostischen Einschätzung Testziffern abrechenbar.

Therapiephase

Leistung

Betrag in €

Erstgespräch

Psychoth. Sprechstunde (50 min)

134,06

Probatorik (max. 4)

Verhaltenstherapie Einzelsitzung (50 min)

100,55

inkl.

Aktueller psychischer Befund

33,52

Kurzzeittherapie (1-24)

Verhaltenstherapie Einzelsitzung (50 min)

134,06

inkl.

Aktueller psychischer Befund

33,52

Langzeittherapie (ab 25)

Verhaltenstherapie Einzelsitzung (50 min)

100,55

inkl.

Aktueller psychischer Befund

33,52

Diagnostik

Biographische Anamnese (einmalig)

123,34

 

Psychologische Testbatterie

75,75

 

Einzelne Tests

12,17

Eine ausführliche Übersicht stelle ich Ihnen gerne bei Bedarf zur Verfügung. Stand 05/2026.

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